Nordkirchen-Synode
Nordkirchen-Synode
billigt vorläufig Verfassung und Einführungsgesetz
Heringsdorf
(epd). Die geplante evangelische Nordkirche hat die vorletzte Hürde
genommen. Die Verfassunggebende Synode billigte in Heringsdorf auf
Usedom Ende Oktober vorläufig mit großer Mehrheit die Grundordnung
und das Einführungsgesetz. Die Fusion der Landeskirchen von
Mecklenburg, Nordelbien und Pommern mit derzeit rund 2,3 Millionen
Mitgliedern soll Pfingsten 2012 in Kraft treten. Geplant ist, dass
das Landeskirchenamt in Kiel sitzt und eine Außenstelle in Schwerin
hat. Der Landesbischof wird in Schwerin und die drei Sprengelbischöfe
langfristig in Schleswig, Hamburg und Greifswald ihren Amtssitz
haben. Neu aufgenommen in die Verfassung wurden während der zweiten
Lesung erweiterte Mitbestimmungsrechte für die Gemeindeglieder. Sie
sollen nun in den Gemeindeversammlungen Anträge an den
Kirchengemeinderat stellen können. Das ist bislang nur in Nordelbien
möglich, jedoch nicht in Mecklenburg und Pommern. Neu ist auch, dass
Kirchengemeinden nicht zwangsweise zu Verbänden fusioniert werden
dürfen, wie es der bisherige Entwurf vorsah.
Mit einem
landeskirchlichen Haushaltsvolumen von voraussichtlich 420 Millionen
Euro und mehr als zehntausend Mitarbeitern wird die Nordkirche einer
der größten Arbeitgeber Norddeutschlands werden. In Folge der
Fusion soll es keine Kündigungen geben. Geplant ist, dass in den
kommenden Jahren 15 Prozent der Leitungs- und Verwaltungsstellen
eingespart werden.
Die endgültige
Entscheidung werden die 266 Kirchenparlamentarier aus Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im Januar in
Rostock-Warnemünde treffen. Dann allerdings wird die Messlatte höher
liegen, denn für die dritte Lesung ist nicht mehr nur eine einfache,
sondern eine Zwei-Drittel-Mehrheit in den einzelnen Synoden der drei
Fusionspartner erforderlich.