Nordkirchen-Synode


Nordkirchen-Synode billigt vorläufig Verfassung und Einführungsgesetz



Heringsdorf (epd). Die geplante evangelische Nordkirche hat die vorletzte Hürde genommen. Die Verfassunggebende Synode billigte in Heringsdorf auf Usedom Ende Oktober vorläufig mit großer Mehrheit die Grundordnung und das Einführungsgesetz. Die Fusion der Landeskirchen von Mecklenburg, Nordelbien und Pommern mit derzeit rund 2,3 Millionen Mitgliedern soll Pfingsten 2012 in Kraft treten. Geplant ist, dass das Landeskirchenamt in Kiel sitzt und eine Außenstelle in Schwerin hat. Der Landesbischof wird in Schwerin und die drei Sprengelbischöfe langfristig in Schleswig, Hamburg und Greifswald ihren Amtssitz haben. Neu aufgenommen in die Verfassung wurden während der zweiten Lesung erweiterte Mitbestimmungsrechte für die Gemeindeglieder. Sie sollen nun in den Gemeindeversammlungen Anträge an den Kirchengemeinderat stellen können. Das ist bislang nur in Nordelbien möglich, jedoch nicht in Mecklenburg und Pommern. Neu ist auch, dass Kirchengemeinden nicht zwangsweise zu Verbänden fusioniert werden dürfen, wie es der bisherige Entwurf vorsah.
Mit einem landeskirchlichen Haushaltsvolumen von voraussichtlich 420 Millionen Euro und mehr als zehntausend Mitarbeitern wird die Nordkirche einer der größten Arbeitgeber Norddeutschlands werden. In Folge der Fusion soll es keine Kündigungen geben. Geplant ist, dass in den kommenden Jahren 15 Prozent der Leitungs- und Verwaltungsstellen eingespart werden.

Die endgültige Entscheidung werden die 266 Kirchenparlamentarier aus Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein im Januar in Rostock-Warnemünde treffen. Dann allerdings wird die Messlatte höher liegen, denn für die dritte Lesung ist nicht mehr nur eine einfache, sondern eine Zwei-Drittel-Mehrheit in den einzelnen Synoden der drei Fusionspartner erforderlich.

&xnbsp;